Holen Paragraphen die toros wieder nach Katalonien zurück?
Gestern um elf Uhr morgens überreichten die Senatoren Pío García Escudero und María Rosa Vindel dem Madrider Verfassungsgericht eine 38-seitige Klage gegen das Verbot von Stierkämpfen in Katalonien. Weitere fünfzig Senatoren tragen diese Klageschrift mit. Die Politiker wollen Vefassungswidrigkeiten bei bis zu zwölf Artikeln entdeckt haben. Sie begründen ihr Vorgehen mit der Erklärung, es könne nicht sein, dass ein regionales Parlament den spanischen Bürgern den Zugang zu kulturellen Gütern verweigert, obwohl diese durch das spanische Grundgesetz ausdrücklich erlaubt sind. So stellte García Escudero fest: "Die Entscheidung des katalanischen Parlamentes verstösst gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes, und ausserdem habe es zweifellos seine Kompetenzen überschritten. Obwohl es in gewissen Bereichen über eine Zuständigkeit verfügt, bestimmte Dinge selbst zu regulieren, steht es dem Parlament aber nicht zu es ganz zu verbieten."
Ausserdem sei es eine Ansammlung von Ungereimtheiten. Wie kann man die corrida de toros verbieten und gleichzeitig alle anderen Stierfeste zulassen? Für Pío García Escudero ist die Angelegenheit eindeutig: “Si Cataluña protege una actividad taurina, debe proteger las corridas de toros”. Wenn Katalonien taurinische Aktivitäten aufrechterhält, dann sollten sie auch die corrida de toros schützen. So könnte das Verbot von Stierkämpfen zu einem katalanischen Eigentor werden. Denn das Verfassungsgericht könnte zwar das Verbot von Stierkämpfen aufrechterhalten, dann aber auch verlangen alle Stierfeste in Katalonien zu verbieten. Das ist aber eher unwahrscheinlich.
dpa Diese Nachricht von der Verfassungsklage hat mittlerweile die Deutsche Presse-Angentur erreicht. Und auch hier beginnt man sich zu fragen: "Entpuppt sich das Verbot des Stierkampfes in Katalonien als eine Farce?"
Siehe auch:
Verfassungsklage (spanischer Orginaltext)
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10/2009 Barcelona: Zwischen Polemik und Afición
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