Freitag, 29. Oktober 2010

38 Seiten

Holen Paragraphen die toros wieder nach Katalonien zurück?

Gestern um elf Uhr morgens überreichten die Senatoren Pío García Escudero und María Rosa Vindel dem Madrider Verfassungsgericht eine 38-seitige Klage gegen das Verbot von Stierkämpfen in Katalonien. Weitere fünfzig Senatoren tragen diese Klageschrift mit. Die Politiker wollen Vefassungswidrigkeiten bei bis zu zwölf Artikeln entdeckt haben. Sie begründen ihr Vorgehen mit der Erklärung, es könne nicht sein, dass ein regionales Parlament den spanischen Bürgern den Zugang zu kulturellen Gütern verweigert, obwohl diese durch das spanische Grundgesetz ausdrücklich erlaubt sind. So stellte García Escudero fest: "Die Entscheidung des katalanischen Parlamentes verstösst gegen verschiedene Artikel des Grundgesetzes, und ausserdem habe es zweifellos seine Kompetenzen überschritten. Obwohl es in gewissen Bereichen über eine Zuständigkeit verfügt, bestimmte Dinge selbst zu regulieren, steht es dem Parlament aber nicht zu es ganz zu verbieten."

Dabei geht es nicht nur um die Stiere. Die Klageschrift bezieht sich auf die Amtsbefugnis regionaler Ebenen, die kulturellen Betrachtungsweisen und die wirtschaftlichen Aspekte. Gerade bezüglich des letzten Punktes heisst es, dass mit der katalanischen Entscheidung die "Einheit der nationalen Wirtschaftsordung" gefährdet sei. Im Laufe der Zeit habe der Stierkampf einen eigenen wirtschaftlichen Sektor geschaffen. Und es scheint nur verständlich, dass eine regionale Regierung nationale Wirtschaftsinteressen nicht aus dem Gleichgewicht bringen darf.

Ausserdem sei es eine Ansammlung von Ungereimtheiten. Wie kann man die corrida de toros verbieten und gleichzeitig alle anderen Stierfeste zulassen? Für Pío García Escudero ist die Angelegenheit eindeutig: “Si Cataluña protege una actividad taurina, debe proteger las corridas de toros”. Wenn Katalonien taurinische Aktivitäten aufrechterhält, dann sollten sie auch die corrida de toros schützen. So könnte das Verbot von Stierkämpfen zu einem katalanischen Eigentor werden. Denn das Verfassungsgericht könnte zwar das Verbot von Stierkämpfen aufrechterhalten, dann aber auch verlangen alle Stierfeste in Katalonien zu verbieten. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

 dpa  Diese Nachricht von der Verfassungsklage hat mittlerweile die Deutsche Presse-Angentur erreicht. Und auch hier beginnt man sich zu fragen: "Entpuppt sich das Verbot des Stierkampfes in Katalonien als eine Farce?"

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Siehe auch:

Freitag, 8. Oktober 2010

Es ist Kunst, aber keine Kultur!

Ich musste die Pressemitteilung von VOCENTO mehrmals lesen: "El PSOE y el PNV no dudaron en ensalzar el arte del toreo, pero votaron en contra." Sie hatten kein Zweifel daran, dass der toreo eine Kunst ist, stimmten aber dagegen! Welch eine Nummer politischer Heuchelei! 

Der spanische Senat stimmte mit 129 zu 117 Stimmen gegen den Antrag der Partido Popular,  den Stierkampf zum Kulturgut erklären zu lassen. Und es ist ein denkbar knappes Ergebnis! Immerhin stimmten fast 48 Prozent (!!!!) dafür. Eine Zahl von der jede deutsche politische Gruppierung nur träumen darf.

Antitaurinos freuen sich. Sprechen mal wieder von einem Sieg für die Stiere und einer Niederlage für die Stierkampflobby. Man will der "Tauromafia" die Subventionen streichen. Doch den correbous und die anderen Stierfeste, die  wollen die Sozialisten sehr wohl subventionert wissen. Welch eine politische Doppelmoral!

Ist es wirklich ein Sieg für die antitaurinos? Das Thema wurde von sozialistischer Feigheit an die autonomen Regionen weitergeleitet. Damit will man zunächst die sozialistischen Genossen in Katalonien unterstützen. Doch wer einen Blick auf die politische Landkarte wirft, wird erkennen, dass in Spanien die PP mehrheitlich das Sagen hat.