Dienstag, 19. Januar 2016

210.000 Euro Strafe für Stierkampfgegner




von Philip de Málaga


Die bis jetzt höchste Strafe für den antitaurinismo
in einem auffallend schnellen Verfahren
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Es kam am Samstag Abend in den Hauptnachrichten aller grossen Fernseh- und Radiosender in Spanien. Der antitaurinismo wurde mit der bis jetzt höchsten Sanktion in Höhe von 210.000 Euro für ihre Aktivitäten abgestraft.

Damit reagierte die Regierung der Region Castellón auf den Einsatz ein Demonstration von antitaurinos und deren aggressiven Aktivitäten um das festival taurino im Rahmen der Fiesta Santa Lucía in der Gemeinde Olocau del Rey zu boykottieren, wo es ihnen schliesslich gelang die eigentliche Veranstaltung des toros embolados zu verhindern. Es ereignete sich am 5. Dezember 2015.


Die nicht genehmigte Manifestation (da es mehr als zwanzig Teilnehmer waren) der antitaurinos erforderte den Einsatz von vier Patrouillen der Guardia Civil, welche hierfür aus verschiedenen Gemeinden extra angefordert worden sind. Die Teilnehmer der antitoristas kamen aus Castellón (6), Barcelona (11), Madrid (4), Alicante (3), Valencia und Murcia (jeweils 2) und aus Gorilla, Zaragoza und Navarra (mit jeweils 1).

In einem auffallend schnellen Verfahren, man hätte normalerweise dafür von sechs Monaten bis zu einem Jahr Zeit angesetzt, wurden die 35 Aktivisten zu Geldstrafen von 600 Euro bis 30.600 Euro verurteilt. Man wollte ein Zeichen setzen, dass man solch illegalen Vorgehensweisen in Zukunft nicht mehr tolerieren werde.
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Mit einer Gesamtsumme von über 200.000 Euro, 
bisher die höchste Geldstrafe 
für den spanischen antitaurinismo.
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Vor allem hätten die Demonstranten in zwei Punkten illegal agiert. Zum einen war ihre Manifestation nicht genehmigt und zum anderen gefährdeten sie laut Artikel 37.1 der aktuellen Gesetzgebung die öffentliche Sicherheit bei einer sportlichen bzw. kulturellen Veranstaltung. Als Beweisgrundlage galten unter anderem die Videoaufzeichnungen des Fernsehsenders LA SEXTA.  Hier wurde vor allem festgehalten, wie die antitaurinos mit Menschenkette die Anfahrt des toros zum Festgelände verhinderten.

Sollten die Verurteilten die Strafe zeitgemäss leisten, wird ihnen ein Nachlass von bis zu fünfzig Prozent gewährt. Auch steht ihnen noch die Möglichkeit offen, in Berufung zu gehen.