Sonntag, 17. Juli 2016

Auch das Verfassungsgericht wird wieder aktiv




von Philip de Málaga


Nach sechs Jahren soll nun endlich über Katalonien entschieden werden
Über die Langsamkeit der spanischen Justiz
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Eine langsame Gerechtigkeit sei keine Gerechtigkeit! Langsam? Langsamer geht es schon gar nicht mehr. So beschreibt der Journalist Andrés Amorós in ABC die aktuelle Lage des obersten Gerichtes für Verfassung in Spanien. In Sachen der tauromaquia und Katalonien hätte diese absurde Verzögerung lediglich verschiedene Aktionen der populistischen Linken gegen die toros hervorgerufen.

Man muss es sich mal vorstellen. Da wurde im Jahr 2010, also schon vor sechs Jahren (!) eine Verfassungsklage, über das Verbort von corridas in Katalonien, eingereicht, welche bis heute noch nicht einmal zur Anhörung gekommen ist. Geht es noch langsamer? Nein. Erst der Tod des toreros Víctor Barrios und die daraufhin vollkommen undemokratische Welle der Diffamierungen bewegten das Verfassungsgericht nun doch dazu einmal zu reagieren. Gewiss, man mag darüber nachdenken, ob nicht doch irgendwelche politischen Einflüsse zu dieser Verzögerung geführt hatten. Es entstand der Eindruck man warte auf den richtigen Moment, auf bessere Zeiten, um sich mit der Generalitat von Katalonien diesbezüglich auseinanderzusetzen. Ein Wunschtermin, der nie kommen wird. Aber das wusste man auch vor sechs Jahren.
Diese Vorgehensweise hat dem taurinischen Sektor geschadet, weil er so den undemokratischen Aktionen vollkommen ausgeliefert war. Und man man bedenke, auch hier reden wir nicht von etwas Illegalem, von etwas was dem spanischen Gesetz widersprecht, denn es geht um die tauromaquia  welche für viele nicht nur die Lebensexistent darstellt, sondern auch als traditionelles Kulturgut deklariert wurde und somit von der spanischen Verfassung geschützt sein sollte. Sollte. Und zwar zeitgerecht.

Und nun, nachdem man in Katalonien die prohibición de los toros durchgesetzt hat, ein Verbot was sich allerdings nur auf die corridas beschränkt, denn die festejos populares sind weiterhin zugelassen, hat das Verfassungsgericht nun wieder diesen Vorgang reaktiviert, um den antitaurinischen Tendenzen in Spanien ein Zeichen zusetzen. Im September soll ein Urteil bekannt gegeben werden. Auslöser war wohl ein Schreiben der Fundacion del Toro de Lidia an das Verfassungsgericht, indem betont wurde, dass weitere Verzögerungen einen negativen Einfluss auf die mundo de la tauromaquia hätte. Es könne doch nicht angehen, dass in den sechs Jahren der Verfassungswidrigkeit von Seiten des Staates nicht unternommen worden sei. Das klingt beinahe schon wie ein Freibrief für die Zukunft, was man unter anderem an der Vorgehensweise in San Sebastian oder in Palma de Mallorca erkennen kann. Dabei bedenke man, das die mundo taurino bis zu 200.000 Arbeitsplätze schafft, an die 25 Millionen Zuschauer anzieht und 2013 zum Kulturerbe deklariert worden ist. Das katalanische Verbot breche mit zehn Artikel der spanische Verfassung. Allen voran die Freiheit an kulturellen Veranstaltungen teilzuhaben, das künstlerische Schaffen selbst sowie die unternehmerische Freiheit. Zwar hätten die autonomen Regionen die Möglichkeit diese Aktivitäten zu regulieren, aber nicht zu verbieten.